SV Kohlhof - mehr als nur ein Verein!

Kinder & Jugendkonzept des SV Kohlhof 1927 e.V.

Kinder & Jugendkonzept des SV Kohlhof 1927 e.V.

Kinder- & Jugendschutzkonzept

SV Kohlhof 1927 e.V.

1. Präambel

Unser Verein übernimmt Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Wir schaffen ein Umfeld, in dem sich junge Menschen sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Der Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Diskriminierung und Vernachlässigung hat für unseren Verein höchste Priorität.

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Funktionsträger des Vereins.

 

2. Ziele des Kinder- und Jugendschutzes

Ziele unseres Schutzkonzeptes sind:

  • Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen.
  • Förderung einer Kultur des Hinsehens und Handelns.
  • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für das Thema Kinderschutz.
  • Schaffung transparenter Verhaltensregeln.
  • Sicherstellung klarer Handlungswege im Verdachts- oder Krisenfall.
  • Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.

 

3. Verantwortlichkeiten

Vereinsverantwortlicher Kinderschutz

Name: Tobias Müller

Funktion: Jugend & Sport Spartenleiter

Kontakt: 0173 9368505 od. t.mueller88@yahoo.de

Aufgaben:

  • Koordination des Kinderschutzes im Verein
  • Ansprechpartner für Vorstand und Mitglieder
  • Überwachung der Umsetzung des Schutzkonzeptes
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen

Kinderschutz-Ansprechperson

Name: Kerstin Schille

Kontakt: 01520 3650773

Aufgaben:

  • Vertrauliche Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
  • Entgegennahme von Meldungen
  • Beratung und Weitervermittlung an Fachstellen
  • Dokumentation von Vorfällen

 

4. Verhaltenskodex

Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu folgendem Verhalten:

Wir verpflichten uns:

  • Kinder und Jugendliche mit Respekt zu behandeln.
  • Die persönliche Würde jedes Kindes zu achten.
  • Keine Form von Gewalt anzuwenden oder zu dulden.
  • Grenzen und persönliche Bedürfnisse zu respektieren.
  • Eine altersgerechte Kommunikation zu pflegen.
  • Diskriminierung jeglicher Art abzulehnen.
  • Transparenz gegenüber Eltern und Erziehungsberechtigten zu gewährleisten.

Nicht erlaubt sind:

  • Herabwürdigungen oder Beleidigungen
  • Körperliche Strafen
  • Einschüchterungen oder Drohungen
  • Grenzverletzende Berührungen
  • Private Treffen ohne Wissen der Eltern
  • Unangemessene digitale Kommunikation

 

5. Schulung und Sensibilisierung

Alle Trainer, Betreuer und Verantwortlichen nehmen regelmäßig an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz teil.

Inhalte:

  • Kindeswohlgefährdung erkennen
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Umgang mit Verdachtsfällen
  • Verhaltenskodex des Vereins
  • Meldewege und Zuständigkeiten

 

6. Erweitertes Führungszeugnis

Alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtungen begleiten, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Dieses ist 1x im Jahr von allen Trainern und Betreuer die im direkten Kontakt zu der Mannschaft stehen vorzulegen . Die Kontrolle erfolgt durch Kerstin Schille .

 

7. Präventionsmaßnahmen

Zur Vermeidung von Grenzverletzungen gelten folgende Regeln:

Trainings- und Veranstaltungsbetrieb

  • Keine Einzeltrainings in abgeschlossenen Räumen.
  • Vier-Augen-Prinzip vermeiden, Sechs-Augen-Prinzip anstreben.
  • Umkleide- und Duschsituationen werden sensibel gestaltet.
  • Übernachtungen werden durch mindestens zwei Betreuungspersonen begleitet.
  • Transparente Kommunikation mit Eltern.

Digitale Kommunikation

  • Vereinsbezogene Kommunikation erfolgt ausschließlich über offizielle Kanäle.
  • Keine privaten Chats mit Minderjährigen ohne Bezug zur Vereinsarbeit.
  • Gruppenkommunikation wird bevorzugt.

 

8. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche erhalten die Möglichkeit:

  • Wünsche und Ideen einzubringen.
  • Kritik offen zu äußern.
  • Beschwerden vertraulich vorzubringen.
  • An Entscheidungen beteiligt zu werden.

Beschwerdemöglichkeiten

X Vertrauensperson

X Jugendwart/in

X Anonyme Meldung

X E-Mail-Adresse: t.mueller88@yahoo.de

 

9. Interventionsleitfaden bei Verdachtsfällen

Schritt 1: Wahrnehmen

  • Beobachtungen ernst nehmen.
  • Ruhe bewahren.
  • Keine voreiligen Schlüsse ziehen.

Schritt 2: Dokumentieren

  • Datum, Uhrzeit und Beobachtung festhalten.
  • Aussagen möglichst wörtlich dokumentieren.

Schritt 3: Informieren

  • Kinderschutz-Ansprechperson informieren.
  • Vereinsverantwortlichen informieren.

Schritt 4: Fachberatung

  • Externe Fachstelle kontaktieren.
  • Handlungsempfehlungen einholen.

Schritt 5: Maßnahmen

  • Schutz des betroffenen Kindes sicherstellen.
  • Weitere Schritte mit Fachstellen abstimmen.

 

10. Kommunikation

Der Verein informiert regelmäßig über:

  • Kinderschutzkonzept
  • Ansprechpartner
  • Verhaltenskodex
  • Beschwerdewege

Informationswege:

X Homepage

X Elternabende

X Aushänge

X Social Media

 

11. Kooperationen

Der Verein arbeitet mit folgenden Stellen zusammen:

  • Jugendamt
  • Sportverband
  • Beratungsstellen
  • Schulen
  • Kinderschutzorganisationen

 

12. Evaluation und Fortschreibung

Das Konzept wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Letzte Überprüfung: 14.06.2026

Nächste Überprüfung: 13.06.2027

Vorstandsbeschluss : 16.06.2026

Verantwortlich: Tobias Müller & Kerstin Schille

 

Leitsatz:
„Ein sicherer Verein ist ein starker Verein.“